Häufig gestellte Fragen

1. Darf ich meine Bezugspauschale ändern? Wann, wie oft?
Ja, du kannst deine Bezugspauschale jeden Monat bis spätestens zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat ändern.

2. Was passiert, wenn ich es nicht schaffe, bis Monatsende mein Cannabis abzuholen?
Leider verfällt dein Cannabis, da wir uns an die monatlichen Bezugspauschalen halten müssen.

3. Darf mein Mann, meine Frau oder ein Freund mein Cannabis abholen?
Nein – das Abholen ist ausschließlich dem antragstellenden Mitglied vorbehalten, auch eine Vollmacht oder ähnliche Vertretungsregelungen sind nicht möglich.

4. Warum muss ich mich bereits jetzt für eine Bezugspauschale festlegen?
Eine frühzeitige Festlegung hilft uns, die Produktionsmenge optimal zu planen und den Bedarf besser zu kalkulieren.

5. Ab wann zahle ich die Bezugspauschale für Cannabis?
Die Zahlung beginnt im ersten Monat, in dem ausreichend Cannabis zur Verfügung steht – konkret etwa drei Monate nach Erteilung der Lizenz.

6. Ab wann wird Haschisch verfügbar sein?
Voraussichtlich steht Haschisch ab der dritten Ernte zur Verfügung. Wir stellen Haschisch aus den Trimresten her, da eine separate Produktion aus Blüten bei Indoor-Anbau wesentlich kostspieliger wäre.

7. Wie kann ich Einfluss auf die Sortenwahl nehmen?
Nach den ersten Cannabis-Abgaben erhältst du über unsere Vereins-App die Möglichkeit, zu jeder Sorte Feedback zu geben. Zusätzlich planen wir Umfragen, um gemeinsam die Auswahl zukünftiger Sorten zu bestimmen.

8. Warum dauert es so lange, bis Cannabis abgegeben werden kann?
Zunächst warten wir auf die Lizenz und die Nutzungsänderung. Anschließend folgen die Produktionsphase, Trocknung, Fermentation und Verpackung – all diese Schritte nehmen Zeit in Anspruch.

9. Ab wann kann ich realistisch bei euch Cannabis abholen?
Unter der Voraussetzung, dass alle Abläufe stabil verlaufen, planen wir die erste Abgabe für Oktober 2025.

10. Warum also jetzt schon Mitglied werden?
Da wir nur 500 Plätze anbieten und die Nachfrage bereits sehr hoch ist, empfehlen wir, jetzt Mitglied zu werden, um deinen Platz zu sichern. Zudem haben wir den monatlichen Beitrag bewusst auf 10 € niedrig gehalten, um die Kosten bis zur ersten Abgabe gering zu halten.

11. In der Satzung steht, dass ich aktiv mitwirken muss. Was bedeutet das konkret?
Aktuell gibt es keine detaillierten Vorgaben bezüglich konkreter Aufgaben oder Mitwirkungsdauer. Aus hygienischen, sicherheitstechnischen und regulatorischen Gründen können nicht alle 500 Mitglieder in der Produktionsanlage eingesetzt werden. Deshalb haben wir kleine Aufgaben entwickelt, die du bei der Abholung deines Cannabis schnell erledigen kannst, um deine Mitwirkungspflicht zu erfüllen. Mitglieder, die sich intensiver engagieren möchten – etwa bei der Bauphase, dem Anbau, der Ernte, Verpackung oder Abgabe – können sich gerne direkt bei uns melden. Gemeinsam finden wir eine passende Aufgabe für dich!

12. Wird das KCanG von der neuen Regierung gekippt?
Es gibt grundsätzlich immer ein Restrisiko, dass gesetzliche Regelungen geändert werden. Die meisten Experten sind jedoch überzeugt, dass eine Rücknahme des KCanG derzeit äußerst unwahrscheinlich ist. Selbst prominente Kritiker räumen ein, dass die Rücknahme mit erheblichem Aufwand verbunden wäre – insbesondere, da aktuell andere, weitaus dringlichere Themen bearbeitet werden müssen.
Mehr dazu findest du in einer Antwort von Thorsten Frei auf abgeordnetenwatch.de: Link und in einem Artikel, der sieben Gründe gegen eine Rücknahme des KCanG zusammenfasst: Link.

13. Kann ich als Mitglied mehr über die Anlage, die Sorten und den Fortschritt der Produktion erfahren?
Ja, als Mitglied erhältst du deutlich umfassendere Einblicke in unsere Abläufe. Aufgrund des Werbeverbots und der damit verbundenen Einschränkungen für Anbauvereinigungen sind die Kommunikationsmöglichkeiten für Nicht-Mitglieder leider sehr begrenzt. Für Mitglieder dürfen wir jedoch mehr Informationen bereitstellen, da diese nicht zu Werbezwecken genutzt werden können.

14. Kann ich in den Vereinsräumlichkeiten rauchen?
Das Rauchen ist in den Vereinsräumen sowie im Umkreis von 100 Metern (Luftlinie) gesetzlich untersagt.

15. Wird der Verein auch Räumlichkeiten für soziales Leben, eine Raucherlounge oder Anbau-Schulungen anbieten?
Eine Anbauvereinigung ist rechtlich ausschließlich zur Produktion und Abgabe von Cannabis berechtigt. Sollte der Bedarf an sozialen Angeboten wie Begegnungsräumen, einer Raucherlounge oder Schulungen jedoch groß genug sein, prüfen wir die Gründung eines separaten Vereins, der diese Angebote umsetzt.